Nachschulung

Eine Nachschulung wird von der Behörde angeordnet, wenn eine Person ein schwerwiegendes Delikt im Straßenverkehr begeht. Nicht nur eine Beeinträchtigung durch Alkohol (üblicherweise ab 1,2 oder mehr Promille, bei ProbeführerscheinbesitzerInnen ab mehr als 0,1 Promille) oder Drogen, sondern auch das Übertreten von grundlegenden Verkehrsregeln oder das Versäumnis von Fristen (bspw. im Rahmen der Mehrphasenausbildung bei ProbeführerscheinbesitzerInnen) kann zu einem Entzug der Lenkberechtigung und der Anordnung einer Nachschulung führen.

Ab 1,6 Promille oder bei einer Verweigerung der Alkomattestung (ohne medizinische Gründe) bzw. der Verweigerung der Blutabnahme bei Verdacht von Drogenmissbrauch, wird zusätzlich auch eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.

Informationen zur Nachschulung

Ziel der Nachschulung ist es, dass sich Personen nachhaltig mit dem jeweiligen Anlassdelikt (Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen während der Verkehrsteilnahme, bzw. sonstige schwerwiegende Verkehrsverstöße) auseinandersetzen und durch neue Erkenntnisse sowie einer Umstellung im Verhalten eine mögliche Wiederholung verhindern.

Oft ist nicht der Konsum von Alkohol oder Drogen vor dem Anlassdelikt das Hauptproblem, die Lösung steckt in vielen Fällen in den aktuellen Lebensumständen oder Einstellungen der Personen. Gemeinsam mit den speziell geschulten PsychologInnen sowie auch durch den Austausch mit den anderen KursteilnehmerInnen werden individuelle Ideen und Lösungsvorschläge erarbeitet, um nach Absolvierung der Nachschulung nicht nur das Risiko einer Wiederholung des Anlassfalls auf ein Minimum zu reduzieren, sondern auch im besten Fall mehr Lebensqualität zu haben.

Darüber hinaus werden wichtige Informationen über die Wirkungsweisen von Alkohol oder Drogen sowie psychischen Vorgängen vermittelt, wodurch riskante Situationen deutlich besser und schneller im Vorfeld erkannt und umgangen werden können.

Die hohe Wirksamkeit der Nachschulung wurde bereits mehrfach in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen und wird vom Großteil unseren TeilnehmerInnen als sehr positiv empfunden.

Selbstverständlich gilt in allen unseren Kursen die gesetzliche unbedingte Schweigepflicht. Alle Daten und Informationen, die zur Sprache kommen, unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.

Die Nachschulung findet üblicherweise in einer Gruppe von 6-11 TeilnehmerInnen an 4 Terminen (1 Termin pro Woche zu jeweils ca. 3-3,5 Stunden) statt. In entspannter Atmosphäre wird gemeinsam mit der besonders geschulten Kursleitung auf die individuellen Erfahrungen eingegangen und Lösungen erarbeitet. Bei Nachschulungen für verkehrsauffällige LenkerInnen wird an einem Termin eine Fahrprobe (mit gegenseitiger Fahrverhaltensbeobachtung mit einer weiteren Person) mit einem Fahrschulauto durchgeführt.

In begründeten Einzelfällen kann die Nachschulung auch in Form von Einzelgesprächen (5 Kurseinheiten) absolviert werden.

Bei der Anordnung einer Nachschulung nach dem Vormerksystem (bei mehrmaligem Verstoß gegen ein Vormerkdelikt innerhalb von 2 Jahren) beläuft sich die Dauer auf 2 Termine zu je 2,5 Stunden, bei der Durchführung als Einzelkurs 2 Termine zu je 1 Stunde.

Sie benötigen keine Vorbereitung für die Nachschulung. Alle Arbeitsmaterialien und Informationen erhalten Sie direkt vor Ort. In unseren Nachschulungen findet keine Prüfung statt.

Jedoch ist es notwendig, pünktlich an allen Terminen zu erscheinen (Ersatztermine sind möglich), mitzuarbeiten und selbstverständlich nicht alkoholisiert zu sein.  Bitte achten Sie darauf, dass auch am Vortag kein Alkohol konsumiert wird.

Der Preis für die Gruppennachschulung beläuft sich auf 495,00 EUR (gesetzlich regulierter Mindestpreis), bei einer Einzelnachschulung ab 525,00 EUR (nur bei begründeten Ausnahmefällen möglich). Bei Nachschulungen im Rahmen des Vormerksystems belaufen sich die Kosten auf 198,00 EUR (Gruppenkurs), bei einer Einzelnachschulung ab 210,00 EUR.

Unsere INFAR Nachschulungen finden österreichweit an über 100 Standorten statt. Bei Fragen oder für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder kontaktieren Sie die jeweilige Landesstelle telefonisch oder per Mail. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden für Sie die beste Lösung.

Auf unserer Homepage Infar.at finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten und Standorte.

Gerne können Sie direkt mit der INFAR Landesstelle in Ihrem Bundesland telefonieren, um bezüglich Ihrer Verkehrspsychologischen Untersuchung Fragen zu stellen oder gleich einen Termin zu vereinbaren.

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Verkehrspsychologische Untersuchung

Eine Verkehrspsychologische Untersuchung ist beispielsweise durchzuführen, wenn VerkehrsteilnehmerInnen schwerwiegende Delikte im Straßenverkehr begangen haben oder einen Unfall verursacht haben und der Verdacht auf eine verminderte (kraftfahrspezifische) Leistungsfähigkeit oder eine mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erweckt wird.

Informationen zur verkehrspsychologischen Untersuchung

Eine Verkehrspsychologische Untersuchung ist beispielsweise durchzuführen, wenn VerkehrsteilnehmerInnen schwerwiegende Delikte im Straßenverkehr begangen haben oder einen Unfall verursacht haben und der Verdacht auf eine verminderte (kraftfahrspezifische) Leistungsfähigkeit oder eine mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erweckt wird.

Die Überprüfung der Merkmale wird von verkehrspsychologischen Einrichtungen durchgeführt, hierbei müssen Methoden angewendet werden, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Wichtige (verkehrsrelevante) Fähigkeiten, die im Rahmen einer Verkehrspsychologischen Untersuchung mit computergestützten Verfahren erhoben werden sind:

  • Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  • Reaktionsverhalten und Belastbarkeit
  • Konzentration
  • Sensomotorik
  • Intelligenz und Erinnerungsvermögen

Die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung umfasst folgende Persönlichkeitsdimensionen und wird anhand von Persönlichkeitsfragebögen sowie einem Explorationsgespräch erhoben:

  • Soziales Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstkontrolle
  • Psychische Stabilität
  • Risikobereitschaft
  • Aggressionsverhalten im Straßenverkehr
  • Bezug zum Autofahren

Eine Verkehrspsychologische Untersuchung (VPU) wird in folgenden Fällen von der Behörde angeordnet:

  • Verweigerung einer Alkomatmessung bei Verdacht der Alkoholisierung im Straßenverkehr
  • Alkoholisierung von 1,6 Promille oder mehr
  • Verweigerung einer Blutabnahme bei Verdacht von Suchtmittelmissbrauch
  • Nachweis von Suchtmittelmissbrauch
  • Dreimaliger Entzug der Lenkberechtigung innerhalb von fünf Jahren
  • Mehrmaliges Versagen bei der Führerscheinprüfung
  • Gravierenden Gesundheits.- bzw. Reifungsmängeln / schwerwiegende Verkehrsdelikte

Ziel der Verkehrspsychologischen Untersuchung ist es, der Behörde Auskunft darüber zu geben, ob die Person die notwendigen Leistungsfähigkeiten besitzt, um ein Fahrzeug ausreichend sicher lenken zu können. Bei Untersuchungen aufgrund von Verkehrsdelikten (Alkohol / Drogen / schwerwiegender Regelübertritt) wird erhoben, ob die Person ausreichende Strategien zur Vermeidung von Wiederholungen entwickelt hat und die Bereitschaft sowie Fähigkeit besitzt, sich zukünftig an die geltenden Regeln im Straßenverkehr zu halten.

Eine verkehrspsychologische Untersuchung (Volluntersuchung) nimmt etwa 3-4 Stunden in Anspruch. Zu Beginn wird ein Fragebogen ausgefüllt, der im Anschluss mit einer Verkehrspsychologin / einem Verkehrspsychologen ausführlich besprochen wird. Dabei geht es insbesondere um die Verkehrsvorgeschichte, das aktuelle Delikt und die Veränderungen, die sich für die Person dadurch ergeben haben.

Im Anschluss werden auf einem bedienungsfreundlichen Computer einzelne Aufgaben gestellt. Diese messen die Fähigkeiten, die üblicherweise auch während einer sicheren Autofahrt benötigt werden. Es steht genug Zeit zur Verfügung, um die einzelnen Aufgaben zu üben. Sollte etwas nicht verstanden werden, so wird durch die Testleitung vor Ort Hilfe angeboten.

Ebenso werden Fragebögen zur Beantwortung vorgegeben.

PC-Anwenderkenntnisse werden nicht benötigt!

Sollte nur eine Teiluntersuchung angeordnet werden, so reduziert sich die Zeit der Untersuchung.

Untersuchungen für die Erlangung des D-Scheins (Busführerschein, D-Screening), ÖRK-Screenings für EinsatzlenkerInnen oder Leistungsuntersuchungen dauern ca. 2 Stunden.

Der Preis für die Verkehrspsychologische Untersuchung (Volluntersuchung) beläuft sich auf 435,60 EUR. Die Untersuchung der Leistungsfähigkeit kostet 217,20 EUR, eine Persönlichkeitsuntersuchung ab 261,60 EUR, ein D-Screening/Kurzuntersuchung 156,00 EUR.

Die Preise beinhalten die gesetzliche USt. und bildet den gesetzlich regulierten Preis ab.

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